bernd on Dezember 3rd, 2023

Nach einem Server-Crash sind leider die Jahre von 2016 bis 2021 hier verlorgen gegangen. Die Seite wird im Folgenden überarbeitet, einige alte Artikel bleiben, auch wenn die Umlaute dort noch korrigiert werden müssen. Neue Artikel werden folgen …

bernd on August 28th, 2016

Ausbau statt Neubau – also die Erweiterung der bestehenden Bahntrasse und keine Neubaustrecke, die, wie im Bundesverkehrswegeplanentwurf mal so eben dargestellt, quer durch die Landschaft, von Seelze kommend die A2 quert, zwischen Helsinghausen und Kreuzriehe durch geht, Hohnhorst dabei dann von allen Seiten durch Bahnstrecken einkesselt und vor Lindhorst wieder auf die alte Hauptstrecke führt, und das bei 230 km/h.

Aber wirft man einen Blick auf Wunstorf, so wird schnell deutlich, dass eine 4-gleisige Durchquerung der Stadt Wunstorf schwer möglich sein wird. Ja, die Trasse zwischen Wunstorf und Haste ist quasi schon für 3 Gleise vorgesehen, aber innerhalb von Wunstorf wird es einfach eng, wenn nicht sogar unmöglich.

Ich habe mir jetzt einfach mal ein Luftbild genommen, alle Siedlungs- und Gewerbe-/Industriegebiete usw. rot eingekreist und angeschaut, was übrig bleibt.

Wenn man eine mögliche Trasse sucht, die die Stadt Wunstorf umgeht, dann gibt es noch einen kleinen schmalen Korridor – gelb markiert, auf dem man vielleicht Gleise bauen könnte. Grün gepunktet die bestehenden Bahntrassen.

BahntrasseOptionen

Ob sich so etwas als Kompromiss und zur Entlastung der Stadt Wunstorf eignet, müsste mal untersucht werden.

bernd on August 19th, 2016

IMG_BZ

Ich kandidiere für:

  • Stadtrat Bad Nenndorf (1)
  • Samtgemeinde Nenndorf (6)
  • Kreistag Schaumburg (5)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit der Übernahme des Vorsitzes im Umweltausschuss der Stadt Bad Nenndorf im Jahre 2011 verfolgte ich das Ziel, die Verantwortlichen von der tatsächlichen Bedeutung dieses bis dahin eher ein Schattendasein fristenden Gremiums zu überzeugen, und hatte Erfolg.

Gerade in einem sich explosionsartig vergrößernden Mittelzentrum, wie der Stadt Bad Nenndorf, darf das Thema Umwelt keine untergeordnete Rolle spielen. Ein eigenständiger Umwelt-Fachausschuss, in dem sachorientiert an den ständig wachsenden Aufgaben und Problemen gearbeitet werden kann, ist für die Stadt unverzichtbar. Dieser Ansicht haben sich nicht zuletzt Verwaltung und Räte angeschlossen, so dass der Umweltausschuss jetzt für den bei der Aufstellung von Bebauungsplänen notwendigen Umweltbericht zuständig ist.

Aber auch auf Ebene der Samtgemeinde Nenndorf gilt es, den Umweltbereich zu stärken. Der Landschaftsplan ist 20 Jahre alt, sozusagen museumsreif. Es wird dringend Zeit für eine Überarbeitung.

Ebenso wichtig ist eine Stärkung des „Bereichs Umwelt“ innerhalb der Verwaltung. Es reicht bei einer Stadt in der Größe wie Bad Nenndorf nicht mehr aus, für dieses Thema nur reine Verwaltungsfachkräfte zu beschäftigen. Auf gehöriges Fachwissen kann nicht mehr verzichtet werden, wenn man die sich fast täglich ergebenden Probleme mit Umweltbelang erfolgreich lösen will. Das gilt erst recht für die Samtgemeinde Nenndorf.

Die Probleme sind (und diese sind auch der Verwaltung bekannt):

  • Ãœberwachung der Pflanzgebote
  • Anlegung, Ãœberwachung und Unterhaltung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Mitwirkung in Bebauungsplänen für den Fachbereich Kompensation (eigene B-Pläne und auch Stellungnahmen zu Planungen Dritter)
  • Prüfung und Einhaltung bestehender Landschaftsplan, Fortschreibung des Landschaftsplanes
  • Feldraine
  • Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes
  • Landschaftsplanerische Gestaltung des Kurparks (Süntelbuchen, Erhalt und Gestaltung des Landschaftsbildes beim Baumbestand bzw.
    Nachpflanzungen (nicht Verkehrssicherungspflicht) für den denkmalgeschützten Bereich mit untere Denkmalbehörde, aber auch im
    verbleibenden Kurparkbereich, Wiederaufnahme von historischen Gestaltungselementen)
  • Friedhöfe
  • Klimaschutz (noch freiwillig, wird Gesetz, also auch Pflicht für Kommunen). LK Schaumburg ist Musterkommune geworden, die Mitarbeit der Kommunen gewünscht.

Eine Umsetzung der Aufgaben scheitert an dem fehlenden fachlich qualifizierten Personal. Auch war/ist die politische sowie öffentliche
Resonanz zu Umweltthemen eher verhalten. Der Rechtsrahmen auch im Umweltrecht ist und wird ein Thema sein für alle Mitgliedsgemeinden
der Samtgemeinde und ist in wenigen Fällen über Fachbüros begleitbar bzw. abzuarbeiten.

Wählen Sie – als einzige Alternative – im Interesse von Bad Nenndorf die WGN und geben Sie bitte mir Ihre Stimme(n).

Herzlichst, Ihr
Dr. Bernd Zimmermann

Mehr unter: www.wgn-nenndorf.de

bernd on April 7th, 2016

Aus aktuellem Anlass eine kurze Vorstellung des Projektes Neubaustrecke Letter-Lindhorst aus dem Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Karte1_NBS-Wun-1

Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-016-V01/2-016-V01.html

Es wird zwar deutlich darauf hingewiesen, dass dies nur ein Konzept ist und die Trasse erst später festgelegt wird, aber schauen wir mal ins Detail:

NBS-BN

Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-016-V01/2-016-V01.html

 

Hier sieht man bereits, dass die Neubaustrecke, damit auch Geschwindigkeiten von 230 km/h möglich sind, nur schwache Kurvenradien haben darf.

Wirf man einen Blich auf das Google-Luftbild der Region:

SGNordMitFarbgrenzen

dann sieht man, dass eine Neubaustrecke, ganz egal auf welcher Trasse hier so gut wie unmöglich ist. Rot: Bahnstrecken heute, Orange: Windpark, Grün: Siedlungsgebiete.

Der Entwurf zum letzten Bundesverkehrswegeplan sah schon mal eine Neubaustrecke quer durch den Haster Wald vor. Das wurde verworfen. Jetzt hat man sie einfach nach Süden verschoben und zerlegt damit Gemeinde Suthfeld, indem man Kreuzriehe von Helsinghausen abtrennt (und dabei auch gleich ein paar Häuser platt machen müsste), dann über die Mathe geht (dort einen landwirtschaftlichen Betrieb ruiniert) und Hohnhorst damit von drei Seiten mit Bahnstrecken einkesselt.

Ich frage mich wirklich ernsthaft, wie und wo, angesichts dieser dichten Besiedlung, hier eine zweigleisige ICE-Trasse neu durch die Region gebaut werden kann? Es ist mir schier unmöglich eine sinnvolle Trasse zu finden. Gut, wenn man zurück zum ersten Entwurf geht, am Knoten Haste abzweigt (dann trennt man Haste ab) und dann quer durch den Wald nördlich der Müllkippe vorbei in Richtung Letter geht, da könnte man eine alternative Strecke finden, aber genau die ist ja beim letzten Mal schon verworfen worden.

Macht so ein Vorhaben in dicht besiedelten Gegenden Sinn? Ich glaube nein. Gut, man kann es tun, dann muss man aber auch die Konsequenzen ziehen und massiv Siedlungen (Hohnhorst) zurück bauen, sprich abreißen, denn in so einem Gleisdreieck möchte man sicher nicht wirklich wohnen.

bernd on Juni 30th, 2015

Was sind schwarze Ausgleichsflächen?

Wir kennen Schwarzarbeiter, schwarze Kassen, aber schwarze Ausgleichsflächen? Das Wort „schwarz“ assoziiert Dunkelheit, in der Kombination mit den vorherigen Worten sogar Illegalität und im SciFi-Genre ist die Dunkle Seite der Macht auch schwarz. Wobei dort Darth Maul dann noch rote Hautfarbe und Rot/Gelbe Augen bekam.

Aber schwarze Ausgleichsflächen? Sind das illegale Ausgleichsflächen?

Nein, schwarze Ausgleichsflächen sind nicht umgesetzte Ausgleichsflächen. Also die Flächen zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht, zu denen man sich sogar gesetzlich selbst verpflichtet hat, und gleichzeitig die, die man aufgrund der eigenen Planungshoheit ja gar nicht umsetzen muss, da man ja jederzeit die Planung ändern kann. Und wenn wir uns nach nach Gutsherrenart aufführen, dann benehmen wir uns auch so selbstherrlich und werfen alles über den Haufen und führen scheinheilige Begründungen ins Feld, warum wir Ausgleichsmaßnahmen nicht umsetzen müssen.

Hintergrund siehe hier: http://www.nenndorf.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=2170

Nachdem ich als Vorsitzender des Umweltausschusses der Stadt Bad Nenndorf vor vielen Monaten Kenntnis von dem langjährigen Versäumnis der Stadt erlangt hatte, die in den drei in der Ratsvorlage erwähnten Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsflächen zu realisieren – und sogar drei mal Haushaltsmittel dafür gestrichen wurden, war ich erst mal verärgert.

Gut, dachte ich, nehmen wir das zum Anlass, dieses Thema mal in einer Umweltausschusssitzung öffentlich zu diskutieren, da sich ein wie auch immer halbwegs grünes Argument zur Umsetzung dieser Maßnahmen geradezu aufdrängt.

Unser lieber Stadtdirektor war nun der Auffassung, dass es keinen Grund gäbe, dieses Thema im Umweltausschuss zu diskutieren. Ein kurzer Schlagabtausch zwischen ihm und mir folgte und man ist ja an guter Zusammenarbeit interessiert und ließ sich belatschern. So sollte das Thema, da eine ggfs. notwendige Änderung von B-Plänen in die Zuständigkeit des Bauausschusses gehört, dort diskutiert werden.

Der nächste Bauausschuss (im Juni 2015) wurde abgesagt mit der Begründung: es gibt keine Beratungsgegenstände … Das war fast schon die Aufforderung zum Krieg, aber gut, erneutes Intervenieren und es folgte die Einsicht seitens des Verwaltungschefs, im Juli 2015 könne das Thema im Bauausschuss auf die Tagesordnung kommen.

Und genau da ist das Thema nun mit der oben zitierten Vorlage der Verwaltung.

Jetzt lassen wir uns den Inhalt dieser Vorlage mal auf der Zunge zergehen:

Drei rechtsgültige B-Pläne weisen im Bereich südwestlich der Kreuzung Drei Steine Ausgleichsflächen für die durch ihre jeweiligen Festsetzungen hervor gerufenen Eingriffe in den Naturhaushalt aus. Es handelt sich um die B-Pläne Nr. 49 „Bückethaler Landwehr“, 51 „Auf dem Lay“ und 64 „Gewerbegebiet Nord“. Alle drei B-Pläne sind bereits seit geraumer Zeit in Kraft ohne dass die Ausgleichsmaßnahmen hergestellt wurden. Der Grund liegt in den Unwägbarkeiten, die durch die geplante Verlegung der B 65 entstehen können. Die von der Verwaltung seinerzeit angemeldeten Haushaltsmittel für die Anlage dieser Ausgleichsmaßnahmen wurden nicht in den Haushalt aufgenommen.

Rechtsgültige B-Pläne, also auch die Pflicht zur Umsetzung. Haushaltsmittel wurden von der Verwaltung eingeplant und vom Rat gestrichen. Schwammiges Argument: „Unwägbarkeiten, die durch die geplante Verlegung der B 65 entstehen können“. Ich dreh durch, wenn ich das lese. Ja, ob die B65 im Bereich Bad Nenndorf mal so gebaut wird, wie die Vorplanung von vor zig Jahren das mal vorgesehen hat, steht in den Sternen. Es gibt noch kein Planfeststellungsverfahren und im Bundesverkehrswegeplan ist auch nicht so wirklich was davon zu sehen. Selbst auf der Seite des Landes Niedersachsen stehen zum Bad Nenndorf Abschnitt nur ein paar magere Zeilen (siehe hier und hier).

Wenn man also Bedenken hat, ob die mal für den Bereich angedachten Ausgleichsflächen dort wirklich umsetzbar sind, dann muss man sie eben verlegen. Andersrum: wenn man vor der B65-Planung einfach seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, dann wären die Maßnahmen dort jetzt umgesetzt und würden bereits jetzt Ihren Zweck erfüllen. Wenn dann in 10 oder 20 Jahren dort mal ein Gewerbegebiet entsteht, und die dort umgesetzten Maßnahmen dann zufälligerweise „im Wege sein sollten“, dann kann man sie verlegen, aber bis dahin erfüllen sie ihren Zweck!

Derzeit erfüllen sie keinen Zweck, da sie nicht umgesetzt sind.

Und an dieser Stelle muss ich all meinen Vorgängern im Rat und dem derzeitigen Verwaltungschef einen deutlichen grünen Rüffel erteilen. Den Räten, weil sie sich hier nicht für die Belange der Natur interessiert haben. Vermutlich war es ja auch ganz praktisch diese Kosten im Haushalt einfach zu streichen. Und dem Verwaltungschef, weil die Vorlage, die er vorlegen lässt, alles anderes als neutral, sondern tendenziös ist. Sie zeigt deutlich die Meinung, dass die Umsetzung der Ausgleichsflächen und damit die Belange von Natur und Landschaft nicht die Bohne interessieren, denn sonst hätte als Beschlussvorschlag einfach das neutrale Wort: „Beratungsergebnis“  dagestanden.

Mit dem gewählten Vorschlag, die Maßnahmen weiter nicht umzusetzen und in Erinnung der letzten Monate zum Thema macht die Verwaltung aber deutlich, dass Natur und Umwelt wirklich überhaupt nicht von Interesse sind, und es hier nur um die B65 und das dort mögliche Gewerbgebeit für Lidl und DM geht. Das darf ja durchaus die persönliche Meinung von jemandem sein, nur ist hier eine Entscheidung durch den Rat zu treffen. Daher hat die Vorlage neutral zu bleiben.

Aber noch ein Zitat:

Wären die Ausgleichsmaßnahmen auf Grund der Verlegung der B 65 am Standort Drei Steine nicht umzusetzen, wären die Kosten für die Ausweisung an anderer Stelle voraussichtlich vom Verursacher zu tragen. Auch bei der angedachten Ausweisung eines Gewerbegebietes zum jetzigen Zeitpunkt wäre diese Möglichkeit zu prüfen.

Die Verlegungsplanung der B65 berührt die besagte Ecke an den Drei Steinen insofern gar nicht, als dass dort in Sachen Verlegung die vorgesehenen Bereiche für die Ausgleichsmaßnahmen nicht tangiert werden. Also würde auch der Verursacher „Bund“ hier keine Verlegungskosten tragen. Sehr wohl aber ein möglicher Investor für das geplante Gewerbegebeit. Und da sind wir schon wieder bei der kurzsichtigen hier tendentiös suggestiv verfassten Vorlage. Ja, der Investor müsste Verlegungskosten tragen. Die müsste er aber auch tragen, wenn dort Maßnahmen realisiert sind. Und schwups sind wir wieder beim obigen Argument: wenn man einfach seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, dann wären die Maßnahmen dort jetzt umgesetzt und würden bereits jetzt Ihren Zweck erfüllen.

Welche Alternativen haben wir und wie bewerten wir sie:

  1. Gar nix tun. Kostet nix und bringt der Natur nix. Also die schlechteste Variante.
  2. Wir verlegen die Maßnahmen jetzt an eine andere Stelle und setzen sie um. Bringt der Natur endlich was und kostet zusätzlich Geld für die Verlegung, aber das ist die Strafe für den Rat, der sich in Sachen „Umwelt“ bisher nie wirklich Gedanken gemacht hat. Na wie denn auch, ich bin so ziemlich der Einzige der auch nur irgendwie ein klein wenig „grün“ denkt.
  3. Wir setzen die Maßnahmen jetzt an Ort und Stelle um (kostet Geld, aber das Geld hätte eh schon längst ausgegeben werden müssen), bring der Natur endlich was und eine Maßnahmenverlegung erfolgt erst, wenn sich wirklich in Sachen Gewerbegebiet etwas tut und das bezahlt dann der Investor. Wann das ist? Das steht in den Sternen. In 5 Jahren? In 10 Jahren? In 20 Jahren? …

Wie lange wollen wir also noch warten? Wenn Variante 2 zu teuer ist, dann eben Variante 3. Umsetzen und fertig. Der Natur ist damit gedient und zwar so lange bis sich erneut was verändern muss.

Die nun erfolgte Ablehnung durch den Bauausschuss der Stadt Bad Nenndorf wirft ein geradezu fragwürdigen Blick auf den Umgang mit der Natur durch die etablierten Parteien in der Stadt Bad Nenndorf. Geld für die Maßnahmen hätte schon längst ausgegeben werden müssen und wurde vom Stadtrat in verantwortlungsloser Weise immer wieder gestrichen.

Wären die Maßnahmen dort schon umgesetzt, so stünde das einem Gewerbegebiet nicht entgegen, denn der Investor der das plant, müsste die Maßnahmen dann verlegen und die Kosten tragen. So schont man den Investor nicht, denn er trägt eh die die Kosten für die Neuausweisung und Änderung der betroffenen B-Pläne, aber neu angelegt werden müssen die jetzt immer noch nicht umgesetzten Maßnahmen trotzdem, zuzüglich zu den für das geplante Gewerbegebiet fälligen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Umwelt ist damit nicht geholfen und sie hat wie immer das Nachsehen. Das wird hier in krasser Art und Weise deutlich.

Hier die Maßnahmen der B-Pläne49-51-64

bernd on Dezember 12th, 2014

Angesichts der komischen Stadtratssitzung habe ich mir mal die Zahlen aus den Vorlagen vorgeknöpft und folgende Analyse erstellt.

A) Betrachtung Kurhaus alleine – so als gäbe es keine Städtebauförderung

Stadt Bad Nenndorf / BgA
1. Kaufpreis Kurhaus inkl Nebenkosten           833.088,54 €
2. MVU zum Kurhaus                                      215.839,71 €
3. Instandsetzungskosten (Heizung/Lüftung)  290.839,71 €
=> Gesamtausgaben Kurhaus                       1.339.767,96 €

Einnahmen aus der Bewirtschaftung        290.981,27 €

Saldo Kurhaus aus Ausgaben und Einnahmen -1.048.786,69 €

Also hätte die Stadt das alles alleine gemacht, dann hätte sie bis jetzt 1.048.786,69 € ausgegeben.

Das hat sie aber nicht, denn:

B) Betrachtung Kurhaus mit Städtebauförderung

Hier teilen sich die Kosten zu 1/3 die Stadt und zu 2/3 Bund und Land

Anteile                     Stadt Bad Nenndorf / BgA    Förderanteil Bund/Land
1. Kaufpreis                      277.696,18 €        555.392,36 €
2. MVU zum Kurhaus       71.946,57 €        143.893,14 €
3. Instandsetzungskosten 96.946,57 €        193.893,14 €
=> Gesamtausgaben        446.589,32 €        893.178,64 €

Die Stadt hat also anstelle von 1.048.786,69 € in Wirklichkeit nur 446.589.32 € in die Hand genommen.

Als Darlehen hat die Stadt zu Zeit „nur“ die 277.696,18 € laufen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Die anteiligen Gelder zu 2 und 3 stammen m.E aus dem regulären Haushalt, also den normalen Einnahmen. Es sind also aufgelaufene Kosten aber keine Darlehen.

Damit ist eigentlich die Frage von Herrn Busse beantwortet, was die Stadt das Kurhaus bisher gekostet hat, nämlich: 446.589,32 € anstelle von 1.048.786,69 €
Die Stadt hat also 602.197,37 € gespart!

Achtung! Sie hat „nur“ 602.197,37 € gespart und keine 893.178,64 €, also 290.981,27 € weniger, weil genau das die Einnahmen aus der Bewirtschaftung sind, die nicht die Stadt kassieren konnte, sondern die zwangsweise auf das Treunhandkonto in das Sanierungsvermögen fliessen mussten.

Jetzt kommt die bilanzielle Betrachtung des Sanierungsvermögens

Das Treuhandkonto (Fördermittel Stadt + Bund + Land Ausgaben) wird mit dem Betrag von -1.339.767,96 €  belastet.
Davon abgezogen werden die Einnahmen aus der Bewirtschaftung in Höhe von 290.981,27 € die diesem Geldkonto zufliessen
=> Gesamtsaldo Kurhaus via Treuhandkonto    -1.048.786,69 €

und als Gegenbuchung erscheint im Sanierungsvermögen der Wert des Kurhauses mit 1.048.786,69 €

Jetzt wird das Kurhaus zum aktuellen Wert entnommen,
dazu wird:

1. Verkehrswert Kurhaus zum 31.12.2014 angesetzt: 1.200.000,00 €
2. Verkehrswert Erbbaugrundstück angesetzt:                390.000,00 €
=> Es ergibt sich ein rechnerischer Wert des Kurhauses
(Verkehrswert – Erbbauwert) von                                810.000,00 €

Diese 810.000 € werden nun aus dem Sanierungsvermögen durch die Übergabe des Kurhauses an die Stadt ausgebucht.
Damit verbleibt ein Restwert im Sanierungsvermögen nach der Entnahme des Kurhaus von rechnerisch  238.786,69 €
(Denn vorher stand es ja mit 1.048.786,69 € drin)

Dies ist ein Buchungsrestwert im Sanierungsvermögen, der dieses Sanierungsvermögen also am Ende erhöht, sprich dieser Wert steht dann für Sanierungsmßnahmen zur Verfügung.

Woher kommt denn nun dieser Zauberwert von 238.786,69 € ?
Ja Geld entsteht leider nur durch die Druckerpresse der Bundesbank, daher sind das also Werte die sich auf anderem
Wege ergeben, denn:

Es wurden ja zusätzlich 290.839,71 € an Bewirtschaftungserlösen eingezahlt. Die ziehen wir also davon wieder ab.

Damit verbleibt jetzt ein Rest von -52.053,02 €

Was ist dieses Minus von 52.053,02 € ?

Das ist der rechnerische Wertverlust des Kurhauses zwischen 2010 und 2014. Oder eine erhöhte Abschreibung oder eine Wertkorrektur oder wie man das auch immer nennen möchte 😉

Man kann es aber drehen und wenden wie man will, durch die Städtebauförderung hat die Stadt mit dem Kurhaus nur gewonnen und wird weiter gewinnen, denn effektiv bekommt sie Geld von Bund und Land.

bernd on Juni 30th, 2014

Das Baugebiet „Vordere Hohefeld“ soll erweitert werden. In der BA-Sitzung am Mittwoch (http://www.nenndorf.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1537&options=4) steht das Vorhaben auf der Tagesordnung. In der Vorlage ist auch schon ein kompletter Plan enthalten, wie Teil 3 des Siedlungsghettos mal aussehen soll. 106 Bauplätze sind zu erkennen und ein großer „Grünbereich“ in Richtung Kläranlage/Biogasanlage, da die dann ja mittlerweile ziemlich dicht dran sind.
Wenn man die Vorlage ganz genau liest, so kann man lesen, dass auch die Verwaltung das Baugebiet so will und nicht daran denkt, selber Flächen zu vermarkten. Zitat: „Die Entwicklung von Bauland durch einen privaten Investor statt durch die Stadt hat wiederum den Vorteil, dass die Stadt nicht den Flächenerwerb und die Erschließung tragen muss, was mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden wäre. Außerdem würde durch die spätere Vermarktung Arbeitskraft der Stadt gebunden werden.“ … Ja gehts denn noch? Ist die Katze erst mal aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Der Stadtdirektor ist im Urlaub und die Leute der Verwaltung schreiben Vorlagen, bei dem sich einem die Fussnägel kräuseln.
30 Euro Landpreis + 30 Euro Erschliessung und zu 100 Euro verkaufen, das mach 40 Euro Gewinn pro Quadratmeter, die sich die Stadt in die Tasche stecken könnte. Und wenn es am Ende „nur“ 10 Euro Gewinn pro Quadratmeter sind. Gewinn!!!
Wenn hier der Rat der Stadt Bad Nenndorf wirklich so bescheuert ist, sich sowas vom Tisch nehmen zu lassen, wie schon so oft, dann gute Nacht. Und übrigens: der Investor hat mitnichten die Flächen schon gekauft … da ist also noch Luft …
Immerhin steht in der ausgewogenen Vorlage ja auch, dass es theoretisch auch andere Flächen gäbe, z.B. in Waltringhausen und auch das Harms-Gelände wird angesprochen, für das ja schon ein B-Plan existiert, der aber modifizierbar wäre. Aber ach ja, der Besitzer und überhaupt ist das ja alles so kompliziert …
Und was sagt die Samtgemeinde dazu? Ich habe ja schon mal gesagt: wenn ein Investor 100 Bauplätze dahin knallt, dann muss er mindestens 1 Million Euro Infrastrukturfolgekostenausgleich (Kita, Schulen, Kläranlage usw) zahlen.
Nenndorf mir graut vor Dir …
PlanErweiterungBGVordHohefeld

bernd on Juni 19th, 2014

So nachdem die Wahl verdaut ist, können wir uns ja hier wieder dem politischen Tagesgeschäft widmen.

Als Ankündigung kann ich schon mal machen, dass die nächste Sitzung des UmwA der Stadt Bad Nenndorf jetzt vorraussichtlich für Dienstag den 09. September geplant ist. Eigentlich sollte sie bereits Anfang Juli stattfinden, jedoch klappt das aus organisatorischen Gründen nicht, da einige Themen noch weiter vorbereitet werden müssen. Da danach erst mal Ulraubszeit und die Schulferien sind und dort keine Sitzungen stattfinden sollten, landet die Sitzung als im September. Vor der Sitzung wird auch eine Begehung der Ausgleichsflächen im Baugebiet Vorderes Hohefeld erfolgen. Die genaue Tagesordnung kann dann zu gegebener Zeit auch über das „Bürgerinformationssystem“ der Webseite der Stadt abgerufen werden.

Als nächstes Thema, was uns in der Samtgemeinde beschäftigen dürfte, wäre wohl die Baulandentwicklung. Unbestritten ist die Lage von Bad Nenndorf am Rande des hannöverschen Speckgürtels das Zugpferd im Vergleich zu anderen Regionen. Also wird es über kurz oder lang zur Ausweisung von NEUEN Baugebieten kommen.

Ich erinnere dazu an meinen Post vom 31. August 2006:
http://www.bernd–zimmermann.de/?p=21
in dem ich speziell das Hohefeld beleuchtet habe. Unglücklicherweise ist dort extrem ertragreiches Ackerland und auch die archäologische Bodendenkmalpflege ist dort fündig geworden. Spitzfinde Zeitgenossen würden sicher jetzt aus den vorrömischen Einsenzeitfunden ableiten, dass dort ja schon vor 2500 Jahren gesiedelt wurde, also wäre ein weiteres Baugebiet doch sicher solpp gesagt, nur eine logische Konsequenz. Aber hier geht dann der lokalen Landwirtschaft massiv gutes Ackerland verloren. Es wäre also an der Zeit für die Räte in Stadt und Samtgemeinde grundlegend umzudenken. Ein Schitt ist ja schon die Aktivierung von Siedlungslücken innerhalb der Stadt, die sind jedoch begrenzt.
Wir hätten aber noch das alte Fabrik-Gelände am Krater. Auch wenn hier der Erschliessungsaufwand durch die zu entfernenen Ruinen und erfoderlichen Bodensanierungen sicher höher ist, hätte man hier die Gelegenheit „wertloses Unland“ einer Bebauung zuzuführen, anstelle sich weiter in die Landschaft „hineinzufressen“.
Auch wäre zu Überlegen, inwieweit man nicht gezielt kleine begrenzte Areale an mehreren anderen Stellen in der Samtgemeinde aktiviert und dort in verträglicher Form Bauplätze ausweist, anstelle auf dem Hohenfeld in solch massiver Form weitere Ghettos zu errichten wie bisher.

In einem weiteren Post: http://www.bernd–zimmermann.de/?p=37 vom 6. Oktober 2006 war ich auch mal so dreist und habe für das heutige Baugebiet eine Alternativplanung vorgenommen. Auch die würde Ackerland vernichten, hätte allerdings ein Nacherholungsbeit integriert, welches z.B. auch als Hundeauslauffläche hätte genutzt werden können, da ja vom 1. April bis 15. Juli Leinenzwang ist, an den sich selten jemand hält. Solch eine Planung wäre sicher möglich gewesen, jedoch aus bekannten Gründen „poltisch“ nicht gewollt.

bernd on April 26th, 2014

Und auch bei diesem Artikel in den SN: http://www.sn-online.de/Schaumburg/Nenndorf/Bad-Nenndorf/Licht-am-Ende-des-Datentunnels

muss ich noch mal ergänzen, dass auch die KFW mit Krediten die Finanzierung des Breitbandausbaues fördert.
Nachzulesen hier: http://www.kfw.de/208

Außerdem habe ich mir ja schon seit Jahren den Munde fusselig geredet, die Stadt solle doch mal Leerrohre mit verbuddeln, wenn sie die Straßen macht, denn die könnten durchaus mal nützlich sein. Auch da liest man bei der KFW:
<<„In den Programmen der Kommunalbank sind grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur förderfähig. Weitere Informationen zur Bundesrahmenregelung „Leerrohre“ sind unter www.zukunft‐breitband.de/go/leerrohre abrufbar.>>

Dann könnte die Stadt sogar selber Netzbetreiber spielen *ups* ^^…^^

bernd on April 26th, 2014

Auch bei diesem SN-Artikel: http://www.sn-online.de/Schaumburg/Nenndorf/Bad-Nenndorf/Naechste-Diskussion-ums-Kurhaus

muss man die Öffentlichkeit mal darüber aufklären, dass die Kosten für das Aufhebungsverfahren wesentlich geringer wären, vor allem weil die Verwaltung das Verfahren selber hätte durchziehen können.

Beim dem nun beschlossenen Änderungsverfahren, bei dem nur die Festsetzung von MI auf MK geändert wird, fallen zusätzlich gut 4000 Euro Kosten für ein Plaungsverfahren an, was extern durchgeführt wird. Dem Auftragnehmer sei es ausdrücklich gegönnt Gut verdientes Geld für einen Plan, bei dem nur zwei Buchstaben ausgetauscht werden. Manchmal ist die HOAI wirklich eine Lizenz zum Gelddrucken …